Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
OLBERT - SOFTWARE
69221 Dossenheim
1. Geltungsbereich
Unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf
eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
Schriftliche
Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
Unsere Angebote sind
stets freibleibend und unverbindlich
Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten,
ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
können.
3. Preise
Alle Preise
verstehen sich ab Lager Dossenheim. Entgegenstehende
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und
Leistungszeit
Die von uns
genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Liefertermine
stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und
Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und / oder aufgrund von
Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst dann in
Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten
gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendetet Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art,
sind ausgeschlossen.
5. Versand und
Gefahrübergang
Der Versand erfolgt
nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
Die Gefahr geht auf
den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben wurde oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand
den europäischen Einfuhrhafen verlassen hat.
Wird der Versand
ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit
der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen
über.
Eine Versicherung
der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur gemäß schriftlichen Antrag auf Kosten des Käufers.
6.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung
beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer hat uns
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der
Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei begründeten
Mängelrügen können wir nach Wahl verlangen, daß
a) der Käufer das
schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns
schickt.
b) der Käufer das
schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein von uns beauftragter
Servicetechniker beim Käufer die Reparatur vornimmt.
Falls der Käufer
verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem
anderen, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden wir diesem
Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Arbeitszeit
und Reisekosten zu unseren Standardsätzen.
Der Käufer kann
grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn Nachbesserung
fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht
werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
Wir sind zur Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichetet, wenn der
Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Sämtliche Ansprüche,
die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar
und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemachtwerden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das
Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchemRechtsgrunde,
vor.
Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnugswert)
auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentun
unentgeltlich. Ware, an der uns(Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen
in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer
die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
erteilen und vorzulegen.
Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf
unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende
Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
Soweit nicht anders
vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die
Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Käufer in
Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
Kommt der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine
Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur
Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist
verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf
die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns
geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und
verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu
verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf
die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt
zurückzuführen sind wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur
Benutzung das Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das
Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer
Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
Hat der Käufer das
von uns gelieferte Produkt verändert, oder in ein System integriert, oder haben
wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist
der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten
Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Von uns zur
Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den
eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren
Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der
Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche
Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung
unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur
Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns
für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf
Kopien anzubringen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist
Heidelberg
Gerichtsstand für
das gerichtliche Mahnverfahren ist Heidelberg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne
des § 24 AGBG wird Heidelberg insgesamt als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und EAG wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne
Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so
auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies
auch für ergänzungsbedürftige Lücken